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Herzöge, Grafen, Fürsten
Das ursprünglich nur dem König bzw. Kaiser zustehende Münzrecht ist seit dem 10. Jh. in Deutschland und Frankreich auch auf den weltlichen Adel übergegangen, teils durch königliche Delegation, teils infolge der Schwäche des Königtums durch Usurpation und Gewohnheitsrecht. Während in Frankreich die Münzprägung des Adels durch das Königtum im Laufe der Zeit zurückgedrängt und am Ende des Mittelalters ganz aufhörte, ist sie im Gebiet des Deutschen Reiches zu einem festen Bestandteil des Münzwesens geworden und im 13. Jh. durch das Königtum auch formal sanktioniert worden.
Deutschland im Hochmittelalter
Das ostfränkisch-deutsche Reich war um 900 rechtsrheinisch eine Region ohne eigene Münzprägung. Mit dem politischen Aufschwung unter den Ottonen (919-1024) und Saliern (1024-1125) verschob sich nicht nur die Grenze der Münzgeldwirtschaft innerhalb weniger Jahrzehnte vom Rhein an die Elbe, sondern wurde das Reich der Ottonen und Salier zum Hauptmünzproduzent in Europa. An der Münzprägung wurde vom Königtum durch gezielte Privilegien die Reichskirche beteiligt. Neben den Emissionen, die sich durch Namensnennung König, Geistlichkeit oder weltlichem Adel zuweisen lassen, spielen anonyme Emissionen eine große Rolle, vor allem im Osten. Die aus Silber geprägten Denare (Pfennige) sahen überall anders aus, so dass sich mehr als 3000 verschiedene Münztypen feststellen lassen. An der Prägung waren ca. 160-180 Münzstätten beteiligt, davon etwa 25-30 kontinuierlich und mit größerem Produktionsvolumen.
Deutsche Könige und Kaiser des Mittelalters
Nach dem Aussterben der ostfränkischen Karolinger ging die Königswürde durch die Wahl der Fürsten zunächst an Konrad I. (911-918), Herzog von Franken, nach dessen Tod an den sächsischen Herzog Heinrich I. (919-936) über. Mit Heinrich I. beginnt üblicherweise die Zählung der deutschen Könige. Heinrichs Sohn Otto I. (936-973) wurde 962 durch den Papst in Rom zum Kaiser gekrönt. Seither haben fast alle deutschen Könige des Mittelalters auch die Kaiserkrone getragen. Dazu war die Krönung durch den Papst in Rom erforderlich. Alle Könige wurden durch Wahl der Fürsten bestimmt, auch wenn meist der Sohn auf den Vater folgte (Geblütsrecht). Erst bei Aussterben einer Dynastie wurde das Wahlrecht der Fürsten voll wirksam. Seit 1356 (Goldene Bulle) ist die Königswahl Sache der sieben Kurfürsten des Reiches. Die bedeutendsten Königsdynastien waren die Ottonen (Liudolfinger, 919-1024), die Salier (1024-1125), die Staufer (1138-1250), die Luxemburger (1308-1313, 1346-1437) und die Habsburger (1273-1291 und von 1438 bis zur Auflösung des Reiches 1806).
Deutsches Reich - Heiliges Römisches Reich
Das Deutsche Reich ist aus dem 843 durch Teilung des Reiches Karls des Großen und Ludwigs des Frommen gebildeten ostfränkischen Reich entstanden, das im 10. Jahrhundert allmählich als Deutsches Reich (regnum Teutoniae) empfunden wurde. Dazu gehörten damals auch Luxemburg, Teile Belgiens und der Niederlande, der Schweiz und Frankreichs (Lothringen und Elsaß). Zum Deutschen Reich kamen durch Heirat und Erbschaft 960 Norditalien (regnum Italiae) und 1033 Burgund (Teile der Schweiz und Ostfrankreichs). Da die deutschen Könige auch römische Kaiser waren, ist das Reich seit dem 12. Jahrhundert als Römisches Reich verstanden worden, wobei zur Abgrenzung vom heidnischen Römerreich der Begriff Heilig (Sacrum imperium Romanum) hinzugesetzt wurde. Der volle Titel des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation kam erst im Spätmittelalter auf. Der deutsche König und Kaiser war das Haupt dieses Reiches, das im Westen und Süden weit über das Gebiet des heutigen Deutschland hinausreichte.