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Frankreich im Hochmittelalter
Das Münzwesen des westfränkisch-französischen Reiches erlebte vom 10. bis zum 12. Jahrhundert eine Phase regionaler Zersplitterung, die den Zustand eines politisch weitgehend machtlosen Königtums und starker Fürsten widerspiegelt. Die in etwa 60-80 Münzstätten ausgegebenen Münzen zeigen im Gegensatz zum übrigen Europa stärkere Reduktionen des Silbergehaltes. Äußerlich sind sie durch Immobilisierungstendenzen gekennzeichnet, d.h. Schrift und Bild werden unter allmählicher Verrohung bzw. Entstellung unverändert, zum Teil noch aus dem karolingischen Erbe des 9. Jahrhunderts übernommen.
Deutsche Könige und Kaiser des Mittelalters
Nach dem Aussterben der ostfränkischen Karolinger ging die Königswürde durch die Wahl der Fürsten zunächst an Konrad I. (911-918), Herzog von Franken, nach dessen Tod an den sächsischen Herzog Heinrich I. (919-936) über. Mit Heinrich I. beginnt üblicherweise die Zählung der deutschen Könige. Heinrichs Sohn Otto I. (936-973) wurde 962 durch den Papst in Rom zum Kaiser gekrönt. Seither haben fast alle deutschen Könige des Mittelalters auch die Kaiserkrone getragen. Dazu war die Krönung durch den Papst in Rom erforderlich. Alle Könige wurden durch Wahl der Fürsten bestimmt, auch wenn meist der Sohn auf den Vater folgte (Geblütsrecht). Erst bei Aussterben einer Dynastie wurde das Wahlrecht der Fürsten voll wirksam. Seit 1356 (Goldene Bulle) ist die Königswahl Sache der sieben Kurfürsten des Reiches. Die bedeutendsten Königsdynastien waren die Ottonen (Liudolfinger, 919-1024), die Salier (1024-1125), die Staufer (1138-1250), die Luxemburger (1308-1313, 1346-1437) und die Habsburger (1273-1291 und von 1438 bis zur Auflösung des Reiches 1806).
Erzbischöfe, Bischöfe, Äbte
Um die wirtschaftlichen und politischen Potenzen der Kirche für das Reich und das eigene Seelenheil zu nutzen, ist die Kirche durch die Könige im 10. und 11. Jh. im Deutschen Reich mit Schenkungen bedacht worden. Zu diesen Schenkungen gehörte auch die Verleihung des Münzrechts. Auf diese Weise sind nahezu alle Erzbistümer, Bistümer und Reichsabteien in den Besitz des Münzrechts gelangt, das die meisten auch ausgeübt haben. Die bis in die Neuzeit reichenden geistlichen Münzprägungen in Deutschland haben ihre Wurzeln im 10. Jh.