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Erzbischöfe, Bischöfe, Äbte
Um die wirtschaftlichen und politischen Potenzen der Kirche für das Reich und das eigene Seelenheil zu nutzen, ist die Kirche durch die Könige im 10. und 11. Jh. im Deutschen Reich mit Schenkungen bedacht worden. Zu diesen Schenkungen gehörte auch die Verleihung des Münzrechts. Auf diese Weise sind nahezu alle Erzbistümer, Bistümer und Reichsabteien in den Besitz des Münzrechts gelangt, das die meisten auch ausgeübt haben. Die bis in die Neuzeit reichenden geistlichen Münzprägungen in Deutschland haben ihre Wurzeln im 10. Jh.
Pfennig, Sterling, Groschen
Vom 8. bis zum 12. Jh. gab es in Europa nur einen einzigen Münzwert, den Pfennig (lat. Denar), der sich von etwa 1,7 g Gewicht im 8. Jh. auf teilweise weniger als 0,5 g im 12. Jh. verringert hatte. Mit dem 1180 in England eingeführten Sterling existierte eine schwere Pfennigmünze, die andernorts in Europa vier und mehr Pfennige wert war. Die dadurch eingeleitete Differenzierung des Pfenniggeldes führte um 1200 in Italien, wo die Pfennige besonders geringwertig waren, zur Ausgabe von höherwertigen Silbermünzen, für die sich wegen ihrer Größe und Dicke allgemein und unahängig vom konkreten Wert die Bezeichnung grossus (Groschen) einbürgerte. Groschengeld unterschiedlichster Art und Benennung ist im Spätmittelalter fast überall in Europa gemünzt worden, wobei eine Groschenmünze in der Regel mindestens vier, selten mehr als 12 Pfennige galt.