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Ob es sich um eine städtische oder landesherrliche Prägung handelt, ist unklar.
Herzöge, Grafen, Fürsten
Das ursprünglich nur dem König bzw. Kaiser zustehende Münzrecht ist seit dem 10. Jh. in Deutschland und Frankreich auch auf den weltlichen Adel übergegangen, teils durch königliche Delegation, teils infolge der Schwäche des Königtums durch Usurpation und Gewohnheitsrecht. Während in Frankreich die Münzprägung des Adels durch das Königtum im Laufe der Zeit zurückgedrängt und am Ende des Mittelalters ganz aufhörte, ist sie im Gebiet des Deutschen Reiches zu einem festen Bestandteil des Münzwesens geworden und im 13. Jh. durch das Königtum auch formal sanktioniert worden.
Brakteaten und Denare
Im 12. und 13. Jh. gaben in Deutschland nicht nur der König, sondern beinahe jeder Bischof oder Abt, Herzog, Graf oder sonstige Landesherr für sein Gebiet eigene Münzen aus. Die Folge sind eine kaum überblickbare Anzahl verschiedener Münzen und Währungen, die aus mehr als 400 Münzstätten stammen. Es blieb zwar beim silbernen Pfennig (Denar) als einzigem Geldwert, doch entwickelten sich seit der ersten Hälfte des 12. Jhs. zwei Formen des Pfenniggeldes. Der Westen (Rheinlande) blieb bei den traditionellen zweiseitigen Denaren, Mittel- und Ostdeutschland gingen zu sehr dünnen, nur noch einseitig geprägten Pfennigen, den Brakteaten über (von lat. bractea – dünnes Blech). Ende des 12. Jhs. übernahm auch Süddeutschland die Brakteatenform. Die kunstvoll gestalteten Brakteatenbilder zeigen im 12. Jh. eine seit der Antike nicht wieder erreichte Blüte der Stempelschneidekunst, mit der es im 13. Jh. ebenso rasch wieder zu Ende war. Da Brakteaten nur kurzzeitig (in der Regel ein Jahr) und nur in sehr engen Grenzen gültig waren, sind sie in besonders vielen verschiedenen Typen bekannt. Für eine weitgehend schriftunkundige Bevölkerung musste sich das neue vom alten Geld durch das Bild deutlich unterscheiden, während die Schriftinformation dabei eine nur untergeordnete Rolle spielte. Zahlreiche Brakteaten sind deshalb schriftlos („stumme Brakteaten“).
Neue Münzherren - die Städte
Zu den „alten“ Münzherren (Königtum und Adel) treten im Spätmittelalter als neue münzpolitische Kraft die Städte. Ihre Münztätigkeit ist Ausdruck ihrer Wirtschaftskraft und politischen Selbständigkeit. Oft machen sie sich die Geldverlegenheiten der Landesherren zunutze, um Einfluß auf die Münztätigkeit zu gewinnen oder das Münzrecht ganz zu erlangen. Ihr Interesse an geordneten Geldverhältnissen reicht über die eigenen Stadtgrenzen hinaus und zeigt sich etwa im Zusammenschluß zu Münzvereinen oder der Gegenstempelung des umlaufenden fremden Groschengeldes. Vorreiter der städtischen Münzautonomie sind die italienischen Kommunen des späten 12. und 13. Jahrhunderts und die deutschen Reichsstädte im 14. und 15. Jh. Außerhalb Italiens und Deutschlands kommen autonome städtische Münzprägungen nur in Ausnahmefällen vor.